AGB-Parken
Diese AGB gelten für die Nutzung des Messeparkplatzes D, der im Rahmen des „Love Family Park“ als Besucher-Parkplatz bereitgestellt wird. Mit dem Befahren des Parkplatzes werden diese Bedingungen akzeptiert.
1. Zugang und Nutzung:
1.1 Der Parkplatz ist ausschließlich für Besucher*innen des Festivals während der Festivaldauer zugänglich.
1.2 Die Zufahrt ist nur mit einem gültigen Parkticket möglich – dieses kann im Vorverkauf oder bei der Einfahrt erworben werden.
1.3. Öffnungszeiten:
Samstag, 12.07.25, 11:00 - 00:00 Uhr (Zufahrt nur bis 19:30 Uhr möglich)
Sonntag, 13.07.25, 11:00 - 00:00 Uhr (Zufahrt nur bis 19:30 Uhr möglich)
Die letzte Ausfahrt ist am Montag, den 14.07.2025, zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr möglich. Danach ist das Gelände dauerhaft geschlossen.
2. Mietvertrag:
2.1 Mit dem Einfahren auf den Besucherparkplatz kommt ein Mietvertrag zwischen dem Betreiber des Parkplatzes (Vermieter) und dem Benutzer (Mieter) über die Überlassung eines Stellplatzes für ein Kraftfahrzeug (Kfz.) zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.
2.2 Tätigkeiten, die über die Stellplatzüberlassung hinausgehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Insbesondere ist weder eine Bewachung noch eine Verwahrung, noch die Gewährung von Versicherungsschutz Gegenstand dieses Vertrags. Die Benutzung der Parkplatzfläche erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
2.3 Für den Vermieter dient der bei der Ausfahrt vorzulegende Parkschein als Nutzungsnachweis. Der Vermietende ist nicht verpflichtet, die Identität oder Berechtigung der vorlegenden Person zu prüfen.
2.4 Das Vorverkaufs-Ticket oder der Parkschein, der beim Befahren des Parkplatzes vom Personal des Vermietenden ausgegeben wird, muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden
2.5. Den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist Folge zu leisten. Fahrzeuge sind ausschließlich auf den Stellflächen abzustellen, die vom Ordnungsdienst-personal zugewiesen werden. Falsch abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten der Halterperson abgeschleppt werden.
3. Mietpreis, Einstelldauer
3.1 Der Mietpreis für PKW-Stellplätze auf dem Parkplatz D ist der ausgehängten Parkgebührenübersicht zu entnehmen.
3.2 Die Einfahrt ist nur zu den oben genannten Öffnungszeiten möglich.
3.3 Der Parkplatz ist am Samstag, den 12.07.2025, und am Sonntag, den 13.07.2025, jeweils spätestens bis 0:00 Uhr zu verlassen, da er danach geschlossen wird. Eine Ausfahrt ist am Montag, den 14.07.2025, zwischen 9:00 und 13:00 Uhr möglich. Fahrzeuge, die danach noch auf dem Parkplatz stehen, werden auf Kosten der Halterperson kostenpflichtig abgeschleppt.
4. Haftung des Vermieters
4.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters auf Schadenersatz für anfänglich vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB) wird
ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat dem Mieter den Mangel arglistig verschwiegen.
4.2 Der Vermieter oder sein Subunternehmer haftet für Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten schuldhaft verursacht werden.
4.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Mieter) oder Naturereignisse (Hochwasser, Erdbeben o. ä.) verursacht
werden.
4.4 Der Mieter ist dazu verpflichtet, Schäden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
4.5 Die Haftung des Vermieters ist bei einem leicht fahrlässigen Verhalten ausgeschlossen.
4.6. Der Vermietende haftet nicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Parkplatzfläche oder durch dort befindliche Einrichtungen entstehen.
5. Haftung des Mieters
5.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen schuldhaft verursacht werden. Dies gilt auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen (einschließlich der Ablagerung von Müll), die über den üblichen Gebrauch der Parkeinrichtungen hinausgehen.
5.2 Der Mieter ist dazu verpflichtet, Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6. Benutzungsbestimmungen
6.1 Fahrzeuge mit Anhänger sowie Fahrzeuge über 2,00 Meter Höhe und über 5,00 Meter Länge dürfen den Parkplatz nicht befahren.
6.2 Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den markierten bzw. durch Ordner eingewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Unzulässig in Anspruch genommener Parkraum (z.B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenstellplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten Stellplätzen der auf schraffierten Flächen) ist nicht gestattet. Fahrzeuge, die den Betriebsablauf erheblich behindern, können auf Kosten der Halterperson kostenpflichtig entfernt werden.
6.3 Auf den Stellplätzen, der Zu- und Ausfahrt sowie den Fahrstraßen des Parkplatzes gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
6.4 Auf sämtlichen Stellplätzen, der Zu- und Ausfahrt sowie den Fahrstraßen des Parkplatzes darf nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) gefahren werden. Eventuell angebrachte Verkehrszeichen, Ampelanlagen und Hinweisschilder sind zu beachten und den Anweisungen des Personals des Vermieters ist Folge zu leisten.
6.5 Aus feuerpolizeilichen Gründen ist auf den Stellplätzen, der Zu- und Ausfahrt, sowie den Fahrstraßen des Parkplatzes verboten.
6.6 Vermeidbare Belästigungen der Nachbarschaft durch Abgase und Lärm – etwa durch unnötiges Laufenlassen oder Testen des Motors, laute Musik oder Hupen – sind untersagt.
6.7 Auf dem Parkplatz ist folgendes verboten:
6.7.1 Das Waschen, die Durchführung von Wartungsarbeiten sowie Reparaturen an Kraftfahrzeugen – sowohl auf den Stellplätzen als auch auf den Zu- und Ausfahrten sowie den Fahrwegen.
6.7.2 Das dauerhafte oder längerfristige Abstellen von Fahrzeugen.
6.7.3 Der Aufenthalt unbefugter Personen (d. h. ohne abgestelltes Fahrzeug und ohne gültigen Parkschein).
6.7.4 Das Abstellen von nicht zugelassenen oder nicht mit einem gültigen Kennzeichen versehenen Kraftfahrzeugen.
6.7.5 Das Befahren oder Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln – ausgenommen auf dafür ausgewiesenen Flächen.
6.7.6 Das Abstellen oder Lagern von Gegenständen, Materialien oder Abfällen jeglicher Art.
6.7.7 Das Aufbewahren, Umfüllen, Auffüllen oder Ablassen von Kraftstoffen, Ölen oder sonstigen brennbaren Flüssigkeiten oder Stoffen.
6.7.8 Das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Motor oder beschädigten Öl-, Kühlwasser- oder Klimaanlagenbehältern.
7. Abschleppen
Der Vermietende ist berechtigt, ein Fahrzeug auf Kosten und Gefahr der haltenden Person abschleppen zu lassen, wenn:
• das Kfz. nicht zugelassen ist;
• die Höchsteinstelldauer (Ziff. 3.3) überschritten ist;
• das Kfz. den Betrieb des Parkplatzes gefährdet;
• das Kfz. behindernd oder auf reservierten Stellplätzen abgestellt ist.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Der Vermietende speichert grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, es sei denn, dies ist zur Durchsetzung von Rechten (z. B. bei Abschleppmaßnahmen gemäß Ziff. 7) erforderlich.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.